Es können bei uns alle handelsüblichen Hörgeräte versichert werden. Versicherbar sind:
- Einzelhörgeräte für das linke oder rechte Ohr
- Hörgeräte für beide Ohren
Die zu versichernden Hörgeräte müssen dabei folgende Eigenschaften aufweisen:
- ein maximales Alter von 1 Monat ab Kaufdatum
- einen technisch einwandfreien Zustand
Die Versicherung erstreckt sich ebenfalls auf Zubehör zum Hörgerät wie z.B. Streamer, Ladestation, Fernbedienung und Hörer.
Nicht versichert sind Otoplastiken.
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